schaf am 09. Mai 2022 um 08:22 |  2 Kommentare | Lesezeit: 38 Sekunden

Wechsel des Mobilfunkvertrags wird deutlich einfacher

Die Novelle des Telekomgesetzes bringt kundenfreundliche Neuerungen mit sich. Eine davon betrifft den Vertragswechsel und die Rufnummernmitnahme

Wer den Mobilfunkanbieter wechseln wollte, musste bisher stets zu einer schriftlichen - per Post oder E-Mail eingereichten - Kündigung greifen. Ein bürokratischer Schritt, der nun ein Ding der Vergangenheit ist. Am erstem Mai ist der zweite Teil der 2021 beschlossenen Novelle des Telekomgesetzes in Kraft getreten. Dieses stärkt vor allem die Rechte von Konsumentinnen und Konsumenten.

Nachdem bereits die Kosten für die Rufnummernportierung gestrichen worden sind, gibt es nun eine weitere Neuerung, die für Kundinnen interessant sein dürfte: Sobald man bei einem neuen Anbieter die Mitnahme der eigenen Telefonnummer beantragt, wird automatisch die Kündigung des alten Handyvertrags veranlasst.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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