OGH bestätigt Netzsperren bei Urheberrechtsdelikten
Internetprovider können bei Urheberrechtsverletzungen mit einer Zugangssperre beauftragt werden, bestätigt der Oberste Gerichtshof (OGH).
In dem von österreichischen und deutschen Filmproduzenten seit 2010 mit Unterstützung des Vereins für Anti-Piraterie (VAP) gegen den Internet-Provider UPC geführten Musterprozess hat nun der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass die gegen UPC angeordnete einstweilige Verfügung zur Sperre des Zugangs zum Portal kino.to zu Recht erlassen wurde.
Im November 2010 brachten das deutsche Filmstudio Constantin Film sowie die Filmproduktionsgesellschaft Wega eine Unterlassungsklage gegen den Breitbandanbieter UPC im Fall kino.to ein. Das Portal kino.to stellte der Öffentlichkeit unlizensiert über Links über 130.000 Filme zur Verfügung. Der Prozess zog sich durch mehrere Instanzen. In dritter Instanz landete das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
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