Gartenbesitzer schießt Drohne ab: Gericht erlaubt "Selbsthilfe"


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BeitragMi 01. Mai, 2019 12:25
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Bild: Pixabay

Teures Fluggerät wurde mit Luftgewehr zerstört, deutscher Richter hält Vorgehen für verhältnismäßig

Ein Mann hatte eine Drohne über seinem Garten mit einem Luftgewehr "erlegt" und sich damit eine Anzeige des Betreibers, dem Nachbarn, eingehandelt. Dieser forderte 1.500 Euro Schadenersatz. Ein Gericht gesteht ihm "Selbsthilfe" zu.

Mehr dazu und eine Diskutionsmöglichkeit zu diesem Thema findest du in der C&M News unter:
https://ress.at/gartenbesitzer-schiesst-drohne-ab-gericht-erlaubt-selbsthilfe-news01052019122030.html

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