Deutschland: Entsperren von Handys nicht illegal


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schaf
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Anm. Datum: 01.01.2001
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BeitragMi 30. Januar, 2013 04:45
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Das Göttinger Amtsgericht hat ein Urteil gesprochen, das bei Netzbetreibern, Händlern und bei Nutzern von Mobiltelefonen für Aufsehen und zum Teil für Verärgerung sorgen wird. Demnach ist das nicht genehmigte Entsperren von per Simlock gesperrten Mobiltelefonen nicht strafbar.

Das Problem: Wer sich ein teures, aber von den Netzbetreibern heruntersubventioniertes Mobiltelefon kauft, zahlt die Ersparnis meist doppelt und dreifach über erhöhte Gesprächsgebühren zurück.

Die Simkarten anderer, billigerer Betreiber lassen sich nicht nutzen, weil die ursprünglichen Betreiber die Telefone dafür mit einer elektronischen Sperre, dem sogenannten Simlock, geschützt haben. Clevere (Um-)Programmierer können diese Sperre aufheben und so den Einsatz billigerer Karten möglich machen.

Ein solcher Entsperr-Experte stand am Donnerstag vor dem Göttinger Amtsgericht. Eine andere Kammer hatte ihn im Mai zu sieben Monaten Haft verurteilt: Das Entsperren sei illegal gewesen – eine strafbare Fälschung und Veränderung der Software des Telefons, das dem Käufer zu vorher festgelegten Bedingungen überlassen wurde.

Erneute Verhandlung bringt gegenteiliges Ergebnis
Am Donnerstag wurde nun erneut verhandelt – und das mit einem gänzlich anderen Ergebnis als in der ersten Verhandlungsrunde. Der jetzt 38-jährige Simlock-Knacker habe sich nicht strafbar gemacht, als er im Kundenauftrag deren Mobiltelefone entsperrt habe, entschied Richter Detlef Hoefer. Es habe sich nicht um eine illegale Manipulation der Hersteller-Software der Telefonhersteller gehandelt.

Und die Auftraggeber seien nicht getäuscht worden, weil sie die Änderung ja selbst in Auftrag gegeben hatten, erläutert Tobias Pohl, Anwalt des 38-Jährigen.

Wertung umstritten
Diese rechtliche Wertung ist allerdings umstritten. Bei der Tagung „Rechtliche Bewertung des bundesweiten Phänomens Simlock-Entfernung“ im Herbst 2010 hatten Staatsanwälte und Ermittler verschiedener Polizeidienststellen aus dem Bundesgebiet die rechtlichen und technischen Fragen erörtert, nachdem die Göttinger Polizeidirektion eine aus acht Beamten bestehende „Ermittlungsgruppe SIM“ eingerichtet hatte. Fast einhellige Meinung zur Simlock-Entfernung damals: eindeutig strafbar.

Ob die Gerichte derlei Taten so sehen wie jetzt das Göttinger Amtsgericht, ist also sehr unsicher.

Wegen eines anderen Sachverhalts wurde der 38-Jährige vom Amtsgericht am Donnerstag dann doch verurteilt. Wegen gewerbsmäßigen Betruges in acht Fällen erhielt er ein Jahr Haft – fünf Monate mehr als im ersten Urteil.

Der Mann hatte gesperrte Mobiltelefone günstig erworben, sie entsperrt und dann weiterverkauft, ohne seinen Kunden über die nicht genehmigte Entsperrung zu informieren. Das sei deshalb Betrug, weil die Käufer damit über eine wichtige Eigenschaft der Geräte getäuscht worden seien.

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er mag wissen, dass er sterben muss, aber er kann nie wissen, dass er tot ist...
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geri
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Anm. Datum: 20.09.2012
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BeitragSo 26. Mai, 2013 06:45
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Da hab ich aber anderes gehört!

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aleX
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BeitragSo 26. Mai, 2013 14:00
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