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EuGH-Generalanwalt hält Datentransfer von EU in USA für ungültig

(23. September 2015/10:47)
Max Schrems bringt mit seinem Prozess den "Safe Harbor"-Datenentscheid ins Wanken - Konsequenzen für US-Firmen

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Yves Bot, hat am Mittwoch das "Safe Harbor"-Prinzip scharf kritisiert. Damit stellte die EU-Kommission bisher klar, dass EU-Bürgern, deren Daten in die USA wandern, ein "adäquater Datenschutz" geboten wird. Die NSA-Enthüllungen brachten dieses Prinzip ins Wanken. Der österreichische Jurist Max Schrems hatte vor der irischen Datenschutzbehörde eine Beschwerde gegen Facebook eingelegt, der Fall wanderte bis zum EuGH.

Bots Plädoyer ist signifikant, da die Richter des EuGH oftmals der Einschätzung des Generalanwalts folgen. Das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung, die im April gekippt worden war, hatte sich bereits vorab durch Aussagen des Generalanwalts abgezeichnet.


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