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Europäischer Gerichtshof: Vorratsdatenspeicherung erneut gekippt

(21. Dezember 2016/10:59)
Vorratsdatenspeicherung ist nur im Kampf gegen schwere Straftaten erlaubt, Überwachte müssen informiert werden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich erneut (PDF) gegen anlasslose Massenüberwachung in Form der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Mitgliedstaaten dürfen elektronischen Kommunikationsdiensten "keine allgemeine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung" auferlegen, heißt es in dem Urteil. Eine Speicherung müsse sich auf das "absolut Notwendige" beschränken, der Zugriff durch Gerichte erlaubt und Betroffene informiert werden, heißt es weiter.


Mehr dazu findet ihr auf derstandard.at


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