schaf am 21. Dez. 2016 um 10:59 |  0 Kommentare | Lesezeit: 24 Sekunden

Europäischer Gerichtshof: Vorratsdatenspeicherung erneut gekippt

Vorratsdatenspeicherung ist nur im Kampf gegen schwere Straftaten erlaubt, Überwachte müssen informiert werden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich erneut (PDF) gegen anlasslose Massenüberwachung in Form der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Mitgliedstaaten dürfen elektronischen Kommunikationsdiensten "keine allgemeine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung" auferlegen, heißt es in dem Urteil. Eine Speicherung müsse sich auf das "absolut Notwendige" beschränken, der Zugriff durch Gerichte erlaubt und Betroffene informiert werden, heißt es weiter.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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