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Gericht: Kim Dotcom darf ausgeliefert werden

(05. Juli 2018/10:45)
Ein Gericht in Neuseeland hat den Berufungsantrag abgewiesen. Nun könnte noch das Höchstgericht eine Auslieferung verhindern.

Ein Gericht in Neuseeland hat den Berufungsantrag des umstrittenen deutschen Internetunternehmers Kim Dotcom gegen seine Auslieferung an die USA abgewiesen. Eine Auslieferung an die USA sei rechtens, urteilte das Berufungsgericht im neuseeländischen Wellington am Donnerstag.

Die von den USA vorgebrachten Beweise stützten den Vorwurf, wonach sich "die Berufungskläger vorsätzlich und in massivem Umfang zu kommerziellen Zwecken zu Urheberrechtsverletzungen verschworen und diese begangen haben", hieß es in einer Erklärung des Gerichts.


Mehr dazu findet ihr auf futurezone.at


https://ress.at/gericht-kim-dotcom-darf-ausgeliefert-werden-news05072018104517.html
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