schaf am 05. Juli 2018 um 10:45 |  0 Kommentare | Lesezeit: 30 Sekunden

Gericht: Kim Dotcom darf ausgeliefert werden

Ein Gericht in Neuseeland hat den Berufungsantrag abgewiesen. Nun könnte noch das Höchstgericht eine Auslieferung verhindern.

Ein Gericht in Neuseeland hat den Berufungsantrag des umstrittenen deutschen Internetunternehmers Kim Dotcom gegen seine Auslieferung an die USA abgewiesen. Eine Auslieferung an die USA sei rechtens, urteilte das Berufungsgericht im neuseeländischen Wellington am Donnerstag.

Die von den USA vorgebrachten Beweise stützten den Vorwurf, wonach sich "die Berufungskläger vorsätzlich und in massivem Umfang zu kommerziellen Zwecken zu Urheberrechtsverletzungen verschworen und diese begangen haben", hieß es in einer Erklärung des Gerichts.

Mehr dazu findest Du auf futurezone.at





Kurze URL:


Bewertung: 3.7/5 (6 Stimmen)


Das könnte Dich auch interessieren:


Ähnliche News:

Weitere News:

Einen Kommentar schreiben

Du willst nicht als "Gast" schreiben? Logg Dich Hier ein.

Code:

Code neuladen

Kommentare
(0)

Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.




Kommentare:

Du hast bereits für diesen Kommentar angestimmt...

;-)

Top