Festplattenabgabe: Künstler zittern vor OGH-Urteil
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Der Oberste Gerichtshof könnte die Abgabe kippen - just als sich Elektrohändler und Künstlervertreter geeinigt haben.
Des einen Freud' ist des anderen Leid: Im Kern fasst dieser Spruch zusammen, wie Künstler auf die Hersteller von Speichermedien aller Art blicken. Seit die ersten Kassettenrekorder in die Geschäfte kamen, argumentieren Urheberrechtsvertreter, dass ihnen durch Privatkopien von Nutzern Einnahmen entgehen, während IT-Konzerne durch den Verkauf von Kassetten, CD-Rohlingen und später Festplatten profitieren.
Nach dutzenden Rechtsstreitigkeiten, etwa um die Frage, ob ein Smartphone wie eine Kassette zu behandeln sei, schienen die erbitterten Streitigkeiten vor einigen Wochen beigelegt worden zu sein. Der Gesetzgeber hatte schon seit den 1960er-Jahren eine Urheberrechtsabgabe favorisiert, im Herbst 2015 wurde das Gesetz novelliert. Es umfasst nun alle Geräte mit Festplatte.
Mehr dazu findest Du auf derstandard.at
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In einem langjährigen Rechtsstreit ist jetzt das Urteil da: Amazon muss Speichermedien vergüten. Und: Es gibt auch keine Ausnahmen für Privatbesitzer.
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