Festplattenabgabe bringt Millionenregen für Künstler
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Außergerichtliche Einigung über strittige Altfälle. Nur Amazon zahlt nicht.
Über einen Geldsegen im zweistelligen Millionenbereich dürfen sich Rechteinhaber von Musik, Film, Texten und Bildern freuen. Die Sparte Elektrohandel in der Wirtschaftskammer und die Verwertungsgesellschaften konnten nämlich einen monatelangen Streit bezüglich Altlasten bei der Festplattenabgabe außergerichtlich beilegen. Konkret geht es um sämtliche strittigen Altfälle vor Inkrafttreten der novellierten Speichermedienvergütung, besser bekannt als Festplattenabgabe, im Oktober des Vorjahres.
Die Verwertungsgesellschaften vertraten die Ansicht, dass auch die Vorgängerregelung auf PC, Mobiltelefone und andere Geräte mit Speichermedien anzuwenden ist und stellten hohe, bis ins Jahr 2006 zurückreichende Nachzahlungsforderungen. Der Elektro-handel, der die Abgabe abliefern muss, weigerte sich, die Forderung anzuerkennen. Bei der jetzigen Einigung wird bis 2012 zurückgerechnet. Die Tarife entsprechen jenen, die seit Oktober gelten, z.B. 2,50 Euro für integrierte Speicher in Handys, 3,75 Euro für Tablets und 5 Euro für Rechner (PC, Notebook).
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In einem langjährigen Rechtsstreit ist jetzt das Urteil da: Amazon muss Speichermedien vergüten. Und: Es gibt auch keine Ausnahmen für Privatbesitzer.
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