Verkauf von Luxuswaren über Amazon darf verboten werden
Hersteller von teuren Markenprodukten dürfen ihren Vertragshändlern verbieten, die Waren auf eBay und Amazon anzubieten. So soll das Luxusimage geschützt werden.Hersteller von Luxuswaren können ihren Vertragshändlern womöglich generell verbieten, die Produkte auf Internetplattformen wie eBay oder Amazon zu verkaufen. Solche Auflagen könnten geeignet sein, das "Luxusimage" der Produkte zu wahren, heißt es in den am Mittwoch verlesenen Schlussanträgen des Generalanwalts Nils Wahl am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
Im Ausgangsfall hatte der Anbieter von Luxuskosmetik Coty Germany seinen autorisierten Händlern das Internet-Geschäft mit Parfüms etwa der Marken Chloé oder Jil Sander zwar als "elektronisches Schaufenster" des Ladengeschäftes erlaubt, den Verkauf über die Massenhandelsplattformen Ebay und Amazon aber verboten. Als sich ein Händler nicht daran hielt, zog Coty vor Gericht.
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