Urteil: "3" Tarifveränderungen zu "Sixback" rechtswidrig
Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied am Montag, dass eine Vertragsänderung, die Drei für den Oktober 2017 angesetzt hatte, rechtswidrig ist. Kunden dürfen das Guthaben, das sie durch den Tarif "Sixback" ansammeln konnten, behalten.Bei dem Tarif "Sixback" des Mobilfunkanbieters Hutchison Drei wurde geworben, dass Kunden sechs Cent pro telefonierter Minute aus anderen Mobilfunknetzen erhalten würden. Da dies laut Drei missbraucht wurde, wurde beschlossen, dass der Vertrag nur noch bis Oktober 2017 gelten soll und Kunden von da an automatisch einen neuen Vertrag erhalten würden. Das berichtet "help.orf.at".
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