schaf am 12. Februar 2019 um 16:18 |  0 Kommentare | Lesezeit: 44 Sekunden

Post-Daten: Datenschutzbehörde stellte Verstöße fest

Daten zur "Parteiaffinität" dürfen nicht erhoben werden - Post will Entscheidung anfechten

Die Datenschutzbehörde hat ihr Prüfverfahren gegen die Post abgeschlossen und Verstöße festgestellt. Demnach hätte das Unternehmen Daten zur "Parteiaffinität" nicht verarbeiten dürfen, teilte die Behörde am Dienstag in einer Aussendung mit. Es sei angeordnet worden, die Praxis mit sofortiger Wirkung zu unterlassen und die Daten zu löschen. Dies hatte die Post bereits von selbst angekündigt.

Die Datenschutzbehörde hatte Berichte, wonach die Österreichische Post Aktiengesellschaft (Post) Daten zur Parteiaffinität verarbeite, zum Anlass genommen, ein amtswegiges Prüfverfahren einzuleiten. Dieses habe hervorgebracht, dass das Unternehmen tatsächlich im Rahmen des Gewerbes "Adressverlage und Direktmarketingunternehmen" mittels statistischer Verfahren und ähnlichem die Parteiaffinitäten von Personen ermittelt.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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