IP-Adressen von Torrent-Nutzern dürfen weitergegeben werden
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt mit einem Urteil zu Online-Tauschbörsen den Schutz von Urheberrechten.Der Europäische Gerichtshof hat den Schutz von Urheberrechten bei Material auf Online-Tauschbörsen gestärkt. Wer anderen Nutzer*innen auf einer solchen Plattform urheberrechtlich geschütztes Material zur Verfügung stellt, muss damit rechnen, dass seine IP-Adresse, Namen und Anschrift an Rechteinhaber*innen weitergeleitet werden.
Dies sei unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, entschied das höchste EU-Gericht am Donnerstag in Luxemburg (PDF des Urteil). Der Auskunftsantrag der Rechteinhaber müsse aber gerechtfertigt, verhältnismäßig und nicht missbräuchlich sein. Konkret geht es um sogenannte Peer-to-Peer-Netzwerke.
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