Telekom-Control-Kommission genehmigt Kooperation von Drei und Magenta
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Die beiden Mobilfunker dürfen beim Ausbau ihrer 5G-Netze zusammenarbeiten
Die Mobilfunknetzbetreiber Drei und Magenta dürfen beim Ausbau ihrer 5G-Netze zusammenarbeiten und etwa Masten oder aktive Netzkomponenten zur Signalverarbeitung gemeinsam nutzen. Allerdings unter der Auflage, dass sie die Vorteile der Kooperation den sogenannten virtuellen Mobilfunkanbietern (MVNOs) weitergeben, entschied die Telekom-Control-Kommission (TKK) unter Einbezug der Bundeswettbewerbsbehörde und des Bundeskartellanwalts.
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