Mobilfunker Drei wegen irreführender Werbung verurteilt
Der beworbene "ab"-Preis entsprach nicht der Realität und war mit zusätzlichen Kosten verbunden.Der Mobilfunker Drei hatte in der Vergangenheit einen Tarif mit einer "ab"-Angabe beworben. In der Reklame hieß es, der Tarif "PowerNet L" sei "ab 22 Euro" zu haben. Essentielle Hinweise auf die Voraussetzungen für diesen Preis fehlten allerdings in der Bewerbung.
Damit dieser Tarif tatsächlich 22 Euro im Monat kostet, waren beispielsweise in dem jeweiligen Haushalt 2 aufrechte Handy-Verträge mit Drei notwendig. Wer diese Voraussetzung nicht erfüllte, war mit monatlichen Kosten in Höhe von 36 Euro konfrontiert.
Außerdem fehlte die Information, dass zu den monatlichen Kosten noch eine jährliche Servicepauschale in der Höhe von 25 Euro hinzukommt. Das Sozialministerium beauftragte den Verein für Konsumenteninformation (VKI), diese Werbung der Hutchison Drei Austria GmbH einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen. In der Klage hat nun das OLG Wien dem VKI recht gegeben.
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