Klage gegen Apple wegen Ablehnung einer Coronavirus-App
Der Kläger sieht einen Monopolmissbrauch durch Apple, weil Konkurrenz verhindert werde.Apple soll eine Coronavirus-App blockiert haben, um sein Monopol auf Apps zur Kontaktverfolgung aufrechtzuerhalten. Das wird dem Unternehmen in einer Klage vorgeworfen, die am US-Bezirksgericht für den Bezirk New Hampshire eingereicht wurde.
Apple hatte der iOS-App Coronavirus Reporter im März 2020 den Zugang zum App Store verweigert. Der Kläger gibt an, dass es "erhebliche wettbewerbswidrige Auswirkungen" habe, wenn Apple "willkürlich bestimmen" könne, "welche Apps veröffentlicht werden und welche nicht".
Der Kläger sieht darin Verstöße gegen das Antimonopolgesetz Sherman Act. Er fordert eine Unterlassung des aus seiner Sicht wettbewerbswidrigen Verhaltens und verlangt Schadensersatz in Höhe von mehr als 75.000 US-Dollar. Außerdem wird gefordert, Apples Macht zu beschneiden. Es dürfe nicht sein, dass Apple "vernünftige Apps" gar nicht erst für den App Store zulassen dürfe.
Laut der Klageschrift wurde die App Coronavirus Reporter von einer Gruppe von Experten aus dem Gesundheitswesen und der Informatik im Februar 2020 entwickelt. Damit sollten biostatistische und epidemiologische Daten rund um die Verbreitung des Coronavirus erhoben werden.
Mehr dazu findest Du auf golem.de
Kurze URL:
Das könnte Dich auch interessieren:
Geforderter Verkauf "weder kommerziell, noch technologisch, noch rechtlich" möglich
Samsung hat vor Gericht die Patentklage eines chinesischen Unternehmens verloren. Nun drohen Entschädigungszahlungen und zerstörte Smartphones. Samsung dürfte in Berufung gehen.
Ähnliche News:
Sammelklage in Deutschland gegen Dazn eingereicht
Causa Google Fonts: Hotel spricht "virtuelles Hausverbot" für Klägerin aus
EuGH schmettert Amazon-Klage gegen EU-Regulierung ab
Deutsche Verbraucherzentrale erwägt Klage gegen Online-Händler Temu
Apple: Klage in den USA aufgrund angeblich illegaler Monopolstellung bei Smartphones
Pornhub, Stripchat und Xvideos verklagen die EU-Kommission
Klage von Elon Musk: Open AI widerspricht den Vorwürfen
Immer mehr Nachrichtenorganisationen verklagen OpenAI und Microsoft
Facebook droht milliardenschwere Sammelklage in Großbritannien
Klage: Kostenvoranschläge auch per Whatsapp verbindlich
Causa Google Fonts: Hotel spricht "virtuelles Hausverbot" für Klägerin aus
EuGH schmettert Amazon-Klage gegen EU-Regulierung ab
Deutsche Verbraucherzentrale erwägt Klage gegen Online-Händler Temu
Apple: Klage in den USA aufgrund angeblich illegaler Monopolstellung bei Smartphones
Pornhub, Stripchat und Xvideos verklagen die EU-Kommission
Klage von Elon Musk: Open AI widerspricht den Vorwürfen
Immer mehr Nachrichtenorganisationen verklagen OpenAI und Microsoft
Facebook droht milliardenschwere Sammelklage in Großbritannien
Klage: Kostenvoranschläge auch per Whatsapp verbindlich
Weitere News:
Microsoft will KI-Prompts mit Copilot-Update vereinfachen
Neuralink räumt Problem mit implantiertem Gehirn-Chip ein
Dell markiert Beschäftigte farblich nach ihrer Anwesenheit
Das 25 Jahre alte Nokia 3210 ist zurück
Milliardenpleite: E-Autobauer Fisker Austria meldet Insolvenz an
Erneuerbare Energien machen 30 Prozent des weltweiten Strommix aus
US-Regierung will Huawei an weiteren Chipkäufen hindern
Amazons neue Lieferdrohnen haben ein Hitzeproblem
EU-Kommission treibt Verfahren gegen Online-Plattform X voran
Internationale Ermittler enttarnen Kopf hinter der Erpresserbande Lockbit
Neuralink räumt Problem mit implantiertem Gehirn-Chip ein
Dell markiert Beschäftigte farblich nach ihrer Anwesenheit
Das 25 Jahre alte Nokia 3210 ist zurück
Milliardenpleite: E-Autobauer Fisker Austria meldet Insolvenz an
Erneuerbare Energien machen 30 Prozent des weltweiten Strommix aus
US-Regierung will Huawei an weiteren Chipkäufen hindern
Amazons neue Lieferdrohnen haben ein Hitzeproblem
EU-Kommission treibt Verfahren gegen Online-Plattform X voran
Internationale Ermittler enttarnen Kopf hinter der Erpresserbande Lockbit
Einen Kommentar schreiben
Kommentare
Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.
(0)
Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.
Kommentare:
Du hast bereits für diesen
Kommentar angestimmt...
;-)
© by Ress Design Group, 2001 - 2024