schaf am 04. Januar 2024 um 08:22 |  0 Kommentare | Lesezeit: 59 Sekunden

Gläubigerschutzverband soll Ausländer um Millionenbeträge in die Irre führen

Der KSV 1870 verstößt aus Sicht der Datenschutz-NGO Noyb gegen die DSGVO. Seine Auskünfte werden auch von der MA 35 empfohlen. Die wurde vom Stadtrechnungshof gerügt

Wer in Österreich ein Visum beantragt oder die Aufenthaltsgenehmigung verlängern möchte, muss erst belegen können, dass er oder sie ausreichende finanzielle Mittel hat, um ohne staatliche Hilfsgelder auszukommen.

Daher verlangt die Einwanderungsbehörde MA 35 in Wien von Einwanderinnen und Einwanderern, ihre Solvenz nachzuweisen. Konkret bedeutet das, dass sie üblicherweise Daten dazu von einem Gläubigerschutzverband einholen müssen. Dadurch lässt sich belegen, dass sie etwa keine Schulden haben.

Nun wirft die Datenschutz-NGO Noyb dem Gläubigerschutzverband KSV 1870 vor, diese Situation auszunutzen - und es Betroffenen "fast unmöglich" zu machen, eine kostenlose Auskunft einzuholen, wie die Datenschützer kritisieren. Stattdessen würde der Verband bewusst auf "irreführende Website-Designs" setzen, um Betroffene dazu zu bewegen, unnötigerweise eine kostenpflichtige Auskunft um 43 Euro zu erwerben. Noyb habe deswegen eine Beschwerde und eine Anzeige bei der heimischen Datenschutzbehörde eingereicht. Die NGO sieht einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung.





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