Gerichtsurteil bringt Festplattenabgabe ins Wanken
Handelsgericht Wien entscheidet erstinstanzlich, dass Amazon kein Geld an Verwerter überweisen muss - Berufung läuft
Das Wiener Handelsgericht sorgt mit einem aktuellen Urteil für einen Paukenschlag beim Streitfall Festplattenabgabe: Das Gericht hat entschieden, dass Amazon zumindest vorerst keine Urheberrechtsabgabe an die österreichischen Verwertungsgesellschaft Austro-Mechana überweisen muss. Das Handelsgericht begründet dies mit zwei Schwachstellen im aktuellen Gesetz: Einerseits verstoße die Verwertungsgesellschaft bei der Ausschüttung der eingenommenen Summen gegen das EU-weite Diskriminierungsverbot, andererseits werde Kunden, die Festplatten nicht für Privatkopien nutzen, die Rückvergütung der Abgabe erschwert.
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