Gericht verbietet Google-Kooperation bei deutschem Gesundheitsportal
Richter sehen Verstoß gegen KartellrechtDas Landgericht München hat eine Kooperation zwischen Deutschland und dem Internetkonzern Google zu einem Gesundheitsportal vorläufig untersagt. Google darf das staatliche Gesundheits-Portal "gesund.bund.de" nicht mehr automatisch als ersten Treffer anzeigen. Das Landgericht München wertete die Zusammenarbeit zwischen Google und dem Bundesministerium für Gesundheit als Verstoß gegen das Kartellrecht, wie aus einer Eilentscheidung vom Mittwoch hervorgeht.
Die auf Kartellrecht spezialisierte Zivilkammer gab damit Anträgen des Burda-Gesundheits-Portals "netdoktor.de" auf zwei Einstweilige Verfügungen gegen das Ministerium und gegen Google statt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Der Medienkonzern Burda hatte reklamiert, dass durch die Bevorzugung des staatlichen Portals weniger Nutzer auf der Suche nach Informationen über Krankheiten auf netdoktor.de landeten.
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