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Ebay-Käufer zerstört Violine

schaf Mi., 04. Januar, 2012 um 22:41 #1



Ein Käufer hielt eine über Ebay erstandene Violine offenbar für eine Fälschung und beschwerte sich. In solchen Fällen kann der Ebay-Bezahldienst PayPal die Zerstörung der Ware anordnen. Der ahnungslose Käufer schlug das 2500 Dollar teure Instrument in Stücke. Die Anbieterin ist entsetzt.

Auf "Regretsy" erzählt die Verkäuferin einer historischen Violine eine tragisch anmutende Geschichte. An ihrem Ende stehen ein verärgerter Käufer, eine frustrierte Verkäuferin und eine zerstörte Geige. Wie die ursprüngliche Besitzerin berichtet, sei das gute Stück schon vor dem Zweiten Weltkrieg gefertigt worden. Nun wollte sie es bei Ebay versilbern. Für 2500 Dollar ging das Musikinstrument schließlich an einen Käufer in Kanada.

Der studierte den sogenannten Geigenzettel, der, wie bei Streichinstrumenten üblich, innen angebracht war. Auf dem Zettel stand der Hinweis auf Maurice Bourguignon, einen belgischen Geigenbaumeister. Das nahm der Käufer als vorgebliches Zertifikat für die Geige, die das Versprochene jedoch seiner Ansicht nach nicht hielt. Das Instrument stammte seiner Ansicht nach nicht aus der Werkstatt des belgischen Meisters. Allerdings beziehen sich derartige Herstellernachweise häufig auf Vorbildmodelle, nach denen das vorliegende Instrument gefertigt wurde.

Die Zweifel an der Echtheit des Geigenzettels und der Violine führten den Käufer dazu, den Neuerwerb zu reklamieren. Die Bezahlung wurde offenbar mit Hilfe von PayPal, einer Ebay-Tochter, abgewickelt. Für diese Fälle sieht die PayPal-Käuferschutzrichtlinie vor, dass der Käufer einer als Fälschung beanstandeten Ware diese an den Verkäufer zurücksenden müsse - oder an PayPal. Allerdings könne PayPal den Käufer vor Rückerstattung des Kaufpreises auch "auffordern, den Artikel zu zerstören und Beweise der Zerstörung zu liefern".

Der Enttäuschte tat Letzteres und schickte anschließend ein Bild der zerstörten Violine auch an die Verkäuferin. Das Foto erinnert auf seltsame Weise an kubistische Gemälde von Georges Braque oder Pablo Picasso - doch der Vorgang an sich erscheint doch eher traurig.

Die Verkäuferin wies nämlich darauf hin, sie habe das Instrument vor dem Verkauf von einem "Top-Geigenbauer" schätzen lassen. Sie habe sich auch nur deshalb an das Blog um Veröffentlichung ihrer Erlebnisse gewandt, "um PayPal davon abzuhalten, die Vernichtung von Violinen und anderen Antiquitäten anzuordnen, von denen sie nichts verstehen. Es ist mir unbegreiflich, warum PayPal die Violine nicht einfach an mich zurückgeschickt hat." Das Instrument habe den zweiten Weltkrieg überstanden und sei nun den Paypal-Geschäftsbedingungen zum Opfer gefallen.

In den deutschen Käuferschutzrichtlinien des Bezahldienstes gibt es übrigens keinen Passus, mit dem der Bezahldienst Käufer beanstandeter Waren auffordern könnte, diese in Stücke zu hacken.

Quelle: spiegel.de

shadOwpony Do., 05. Januar, 2012 um 16:24 #2

wasn des für a schass ???

versteht i a ned ..... kann man doch de geige back schiggn ... i müsste 2,5 monat hackln für des geld .....krank sowas



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