schaf am 24. Nov. 2014 um 13:50 |  0 Kommentare | Lesezeit: 1 Minute, 19 Sekunden

Facebook hält Nutzer für "geisteskrank"



Facebook hat nun offiziell auf die von Max Schrems initiierte Sammelklage aus Österreich geantwortet und bestreitet, dass die 25.000 Teilnehmer geschäftsfähig sind.

In insgesamt 30 Seiten führt das Online-Netzwerk aus, wieso die Sammelklage des Vereins "Europe vs. Facebook" abzuweisen sei. Unter anderem gibt Facebook an, dass die rund 25.000 Teilnehmer an der Sammelklage nicht geschäftsfähig seien und darum gar nicht klagen können. So heißt es in dem Dokument: "Es wird bestritten, dass [die Nutzer], wie in der Klage behauptet, ihre Ansprüche tatsächlich an den Kläger abgetreten haben. Der Kläger hat nicht nachgewiesen, dass (…) diese, wie behauptet, alle Verbraucher sind und über die für die behaupteten Abtretungen notwendige Geschäftsfähigkeit verfügen. (…) Die Aktivlegitimation wird daher bestritten."

"Dass ein Unternehmen pauschal die Geschäftsfähigkeit seiner eigenen Kunden bestreitet, hat wohl Seltenheitswert", sagt der Jurist und Facebook-Kritiker Max Schrems, der die Klage eingebracht hat, gegenüber der futurezone. Demnach sei es bemerkenswert, dass die Nutzer einerseits zwar den Facebook-Geschäftsbedingungen zustimmen können, danach aber offenbar ihre Geschäftsfähigkeit wieder verlieren.

Schrems dazu: "Wenn man davon ausgeht, dass die Nutzer nicht nachträglich unmündige Kinder geworden sind, unterstellt Facebook massenhaft eintretende Geisteskrankheit unter seinen Nutzern - eine ‚interessante‘ Argumentation." Zudem würden derartige Argumentationsstränge dem Gesamtbild der Anfragebeantwortung schaden, meint Schrems. "Das zieht die anderen Argumente deutlich nach unten."

Mehr Infos bekommt ihr auf der Fz





Kurze URL:


Bewertung: 3.8/5 (4 Stimmen)


Das könnte Dich auch interessieren:


Ähnliche News:

Weitere News:

Einen Kommentar schreiben

Du willst nicht als "Gast" schreiben? Logg Dich Hier ein.

Code:

Code neuladen

Kommentare
(0)

Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.




Kommentare:

Du hast bereits für diesen Kommentar angestimmt...

;-)

Top