EuGH-Generalanwalt: Amazon muss Produkte auf Markenrechtsverletzungen überprüfen
Online-Händler könne nicht einfach Verantwortung auf andere abschiebenAmazon sollte nach Einschätzung des Generalanwaltes am Europäischen Gerichtshof beim Vertrieb von Waren von Drittanbietern überprüfen, ob diese nicht gegen Markenrechte verstoßen. Internet-Händler könnten sich nicht einfach der Verantwortung entziehen und sollten die Produkte, die auf ihren Plattformen verkauft werden, auf ihre Legalität hin kontrollieren, erklärte der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Manuel Campos Sanchez-Bordona, am Donnerstag. Händler, die keine Kenntnis von Markenverletzungen hätten, könnten für die Lagerung solcher Produkte von Drittanbietern zwar nicht verantwortlich gemacht werden. Sie seien aber nicht von der Haftung befreit, wenn sie aktiv am Verkauf dieser Ware beteiligt seien, wie dies beim "Versand durch Amazon"-Programm der Fall sei.
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