schaf am 29. Okt. 2014 um 10:43 |  0 Kommentare | Lesezeit: 46 Sekunden

Ebay: Käufer muss schlechte eBay-Bewertung zurücknehmen



Ein Käufer hatte einen eBay-Händler schlecht bewertet. Nun muss er die Bewertung löschen, da ihm Fehlverhalten vorgeworfen wird. Das entschied das Oberlandesgericht München.

Ein Käufer muss seine schlechte Bewertung eines Händlers beim Internet-Auktionshaus eBay zurücknehmen. Das entschied das Oberlandesgericht München am Dienstag. Der Mann müsse der Löschung der Bewertung zustimmen.

Der Käufer hatte Bootszubehör im eBay-Shop eines Händlers aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen bestellt und sich in der Online-Bewertung über Mängel beschwert. Zuvor hatte er sich nach Angaben des Gerichts jedoch nicht direkt beim Verkäufer beklagt oder die Ware zurückgeschickt. Dass der Käufer ohne den Verkäufer zu kontaktieren eine negative Bewertung hinterlassen hatte, wurde vom Gericht als Fehlverhalten interpretiert.

Mehr Infos bekommt ihr auf der Fz





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