Deutsches Gericht prüft datensammelnde Samsung TV-Geräte
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Das Landgericht Frankfurt beschäftigt sich mit der Frage, welche Nutzerdaten darf ein internetfähiger Fernseher an seinen Hersteller senden darf.
Im Streit um die Erhebung von Nutzerdaten durch internetfähige Fernseher hat das Landgericht Frankfurt Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Samsung-Datenschutzrichtlinie geäußert. Es könnte einiges dafür sprechen, dass bestimmte Klauseln der Richtlinie nicht klar genug seien und damit gegen das Transparenzgebot verstießen, sagte der Vorsitzende Richter Frowin Kurth am Donnerstag in Frankfurt. Zudem seien die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wegen ihres Umfangs von 399 Seiten möglicherweise nicht zumutbar. Das Urteil soll am 10. Juni verkündet werden.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte den Elektronikhersteller Samsung verklagt und wirft ihm vor, dass seine Smart-TV-Geräte ohne Einwilligung des Kunden schon Daten an seine Firmenserver schicken, sobald sie mit dem Internet verbunden sind.
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