schaf am 13. Dez. 2016 um 15:50 | Lesezeit: 20 Sekunden

Betriebsrrat darf bei Firmen-Facebook-Auftritt mitreden

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Das deutsche Arbeitsgericht hat Betriebsräten bei der Gestaltung des firmeneigenen Facebook-Auftritts ein Mitspracherecht eingeräumt.

Könnten auf der Facebook-Seite Nutzer auch Kommentare über Mitarbeiter des Unternehmens abgeben, müsse der Betriebsrat dieser Posting-Funktion zustimmen, entschieden die obersten Arbeitsrichter am Dienstag in Erfurt. Es war das erste höchstrichterliche Urteil zu den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats in Bezug auf die sozialen Netzwerke.

Mehr dazu findest Du auf futurezone.at





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