Urteil: Wechsel von Mobilfunkanbieter muss gratis sein
Wer vorzeitig seinen Mobilfunkbetreiber wechselt, muss die Grundentgelte für die Vertragslaufzeit zahlen, eine zusätzliche "Abschlagszahlung" ist aber nicht zulässig.Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat einer Verbandsklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen T-Mobile stattgegeben, der die Praxis kritisierte, Zusatzkosten bei frühzeitigem Anbieter-Wechsel in Rechnung zu stellen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von T-Mobile für die Marke "tele.ring" fand sich u.a. die Klausel: "Weiters verrechnen wir Ihnen eine Abschlagszahlung von 80 Euro je aktivierter SIM-Karte für Vorteile (z.B. Endgerätestützung, Gesprächsgutschrift) die wir Ihnen bei Vertragsabschluss oder bei Abgabe eines weiteren Kündigungsverzichtes gewährt haben."
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