10 von 11 Klauseln bei Mobilfunker Yesss gesetzwidrig
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Der Verein für Konsumenteninformation war mit einer Verbandsklage gegen den Mobilfunker erfolgreich. Der OGH bestätigt die Gesetzwidrigkeit von 10 von 11 Vertragsklauseln.
Der Oberste Gerichtshof hat die Gesetzwidrigkeit von 10 von 11 Klauseln bestätigt, wie der VKI in einer Aussendung mitteilte. Unter anderem sahen die Klauseln die Einschränkung des Anspruchs auf kostenlose Papierrechnung vor.
Im Auftrag des Sozialministeriums ist der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit Verbandsklage gegen die Vertragsklauseln des Mobilfunkers Yesss (mittlerweile A1) vorgegangen.
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