schaf am 22. Mai 2017 um 14:03 |  0 Kommentare | Lesezeit: 23 Sekunden

Mobilfunker darf Besitzer Standort von eigenen Handys verschweigen

Die Datenschutzbehörde präsentierte in ihrem Bericht 2016 zahlreiche heikle Entscheidungen

Die Datenschutzbehörde hat ihren Datenschutzbericht 2016 vorgelegt. Darin finden sich auch ausgewählte Beschwerdeentscheidungen. Bürger können sich an die Behörde wenden, wenn ihnen das Recht auf Auskunft zu eigenen Daten verweigert wird. Im Bereich der öffentlichen Verwaltung sind außerdem Beschwerden wegen der Verletzung der Rechte auf Geheimhaltung, Löschung oder Richtigstellung möglich.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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