schaf am 13. Sep. 2015 um 10:02 |  0 Kommentare | Lesezeit: 51 Sekunden

Kündigungsfrist bei Handyverträgen soll beschränkt werden

Der Entwurf zur TKG-Novelle sieht eine Beschränkung von einem Monat vor. Dadurch soll der Wettbewerb angekurbelt werden. Aus der Branche kommt Kritik.

Wer seinen Mobilfunkvertrag kündigen und dabei nicht vorübergehend zwei Verträge zahlen will, muss den Betreiberwechsel derzeit lang im Voraus planen. Das soll sich nun ändern. Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) soll die Kündigungsfrist auf ein Monat beschränkt werden. Bisher sind meist drei Monate üblich. Der Staat will damit den Wettbewerb unter den Mobilfunkern ankurbeln.

Konkret heißt es im Gesetzesentwurf:


Zitat:
"Betreiber von Kommunikationsdiensten müssen dem Teilnehmer die Vertragsbeendigung innerhalb von maximal einem Monat ermöglichen."


Die Anbieter haben also künftig sicherzustellen, dass nach Ablauf der Mindestvertragsdauer eine ordentliche Kündigung innerhalb von einem Monat wirksam wird. Bei Verstößen soll die Telekombehörde RTR einschreiten können. Die Begutachtungsfrist für den Gesetzestext läuft noch bis zum 17. September.

Mehr dazu findest Du auf futurezone.at





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