Kino.to: Hohe Haftstrafe für Serverbeschaffer
Der Leibziger Richter Mathias Winderlich verurteilte am Mittwoch einen 47-jährigen Mann im Fall kino.to zu einer Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten - ohne Bewährung. Der Verurteilte war bei kino.to für das Anmieten und die technische Betreuung von Internet-Rechnern im Ausland zuständig. Zudem betrieb der 47-Jährige den ältesten und einen der leistungsstärksten kino.to-eigenen Filehoster auf dem zuletzt Kopien von 10.754 unterschiedlichen Filmtiteln gespeichert waren.
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