Kefir am 15. Sep. 2007 um 12:08 |  0 Kommentare | Lesezeit: 1 Minute, 35 Sekunden

Handy-TV-Plattform ausgeschrieben

Die Kommunikationsbehörde KommAustria sucht seit Freitag Interessenten, die eine Sendeplattform für Handy-TV in Österreich betreiben wollen.

Die Bewerbungsfrist für die Sendeplattform Mux D läuft drei Monate - bis zum 14. Dezember - und damit einen Monat länger als ursprünglich vorgesehen.

Die Behörde dürfte damit den Beschwerden der Mobilfunker T-Mobile Austria, One und "3" nachgegeben haben, die unlängst die kurze Ausschreibungsfrist beklagten. Einzig die mobilkom austria hatte sich gegen eine zeitliche Verzögerung ausgesprochen.

Mobilfunker prüfen
Als sicher gilt, dass sich die O.R.F.-Sendetechniktochter ORS als Betreiber der Sendeplattform bewerben wird. Die ORS betreibt bereits die digital-terrestrischen Plattformen Mux A und Mux B.

Die Mobilfunker - namentlich etwa mobilkom und One - prüfen derzeit noch, ob sie sich selbst bewerben werden.

Genehmigung in Deutschland
In Deutschland genehmigte das Bundeskartellamt am Freitag den Aufbau einer gemeinsamen Handy-TV-Plattform der drei Mobilfunkbetreiber T-Mobile, Vodafone und O2.

Die drei Unternehmen wollen die Arbeit an den technischen Voraussetzungen für die Einführung das Handyfernsehens nach dem DVB-H-Standard in einem Gemeinschaftsunternehmen bündeln und außerdem Programminhalte gemeinsam einkaufen. Den Vertrieb der Programme wollen die Anbieter dann einzeln übernehmen.

Auflagen
Um Wettbewerbsbeschränkungen einzudämmen, hatten die Unternehmen Verpflichtungszusagen angeboten, hieß es.

Demnach müssten etwa die Kunden der Plattform bei der Auswahl der Programme und Programmpakete frei sein. Einen elektronischen Programmführer dürfen die Unternehmen nur für Basisdaten gemeinsam betreiben.

Die Endgeräte müssen nicht nur Empfänger für DVB-H enthalten, sondern auch für andere Standards wie DMB. Zudem muss der DVB-H-Empfang auch mit anderen Geräten als Mobiltelefonen möglich sein. Eine Zwangskopplung von DVB-H-Empfang mit einem Mobilfunkvertrag darf es nicht geben.

Quelle: Fz





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