Kefir am 13. Mai 2007 um 23:06 |  0 Kommentare | Lesezeit: 48 Sekunden

Grauzone beim Adwords-Kauf

Nach einem aktuellen OGH-Entscheid ist der Kauf eines fremden Markennamens als Suchwort unzulässig. Doch damit gibt es eine neue rechtliche Grauzone: Denn unzählige offizielle Händler nutzen die Markennamen der vertriebenen Produkte.

Diese Woche wurde eine richtungsweisende Entscheidung des Oberste Gerichtshofs [OGH] bezüglich des Kaufs markenrechtlich geschützter Adwords bekannt.

Laut dem Urteil ist der Kauf fremder Adwords mit dem Ziel der Vorreihung der eigenen Website unzulässig. Konkret ging es dabei um den Erwerb der Suchworte "Wein & Co" durch eine Konkurrenzfirma.

Im Gespräch mit ORF.at erörtert IT-Rechtsexperte Axel Anderl von Dorda Brugger Jordis, der Wein & Co in dem Fall vertrat, die Folgen des Urteils.

Demnach ist der Kauf geschützter Adwords durchaus gängige Praxis. "Auch prominente Firmen kaufen selbst solche Suchworte oder sind von der anderen Seite davon betroffen," so Anderl. "Meist kommt es aber zu einer außergerichtlichen Einigung."

Mehr dazu findest Du auf fuzo-archiv.at





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