Kefir am 12. Okt. 2016 um 17:10 |  0 Kommentare | Lesezeit: 18 Sekunden

Gebrauchte Software darf nur mit Original verkauft werden

Eine Sicherungskopie von Software darf nur dann verkauft werden, wenn das Original mit abgegeben wird. Das entschied der Europäische Gerichtshof.

Computersoftware darf auch in der genutzten Form weiterverkauft werden. Der Verkäufer muss gleichzeitig aber auch die Original-Lizenz abgeben und das Programm bei sich selbst löschen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg entschied.

Mehr dazu findest Du auf futurezone.at





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