Folge-Vertrag aus Test-Abo gilt als neue Vereinbarung
Wer online ein Test-Abo abschließt, das sich bei Ablauf automatisch verlängert, muss nochmals ein 14-tägiges Rücktrittsrecht erhalten. Das ist das Ergebnis einer VKI-Klage.Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat entschieden, dass eine automatische Vertragsverlängerung, die aus einem im Internet oder übers Telefon abgeschlossenen Schnupperabo entsteht, ein neuer Vertrag ist. Daher muss noch einmal auf das 14-tägige Rücktrittsrecht hingewiesen werden. Passiert das nicht, verlängert sich dieses um zwölf Monate, berichtete der Verein für Konsumenteninformation (VKI).
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