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Erste Anklage im Fall kino.to

(21. Oktober 2011/09:19)
Im Verfahren gegen das Filmportal kino.to hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden eine erste Anklage vor dem Landgericht Leipzig erhoben. Es handle sich um einen wichtigen Mittäter, aber nicht um den Haupttäter, sagte eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag. Die Anklage sei Anfang der Woche erhoben worden, das Gericht müsse sie nun prüfen und zur Verhandlung zulassen. Dem Mann werde vorgeworfen, in mehr als einer Million Fällen gewerbsmäßig das Urheberrecht verletzt zu haben, sagte die Staatsanwältin.


Quelle: dpa


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