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Österreichs Onlinehandel muss neue Zahlungsregelung erst Ende 2020 umsetzen

(17. Oktober 2019/13:20)
Die EBA einigte sich am Mittwoch auf eine Schonfrist bis 31. Dezember 2020. Handel und Hotellerie atmen auf: Ursprünglich hätte die Regel bereits im September greifen sollen

Betriebe in Österreich erhalten für die Umsetzung der neuen Online-Zahlungsregeln eine Schonfrist bis 31. Dezember 2020, wie die Finanzmarktaufsicht (FMA) am Donnerstag mitteilte. Das sei das Ergebnis einer Einigung, die am Mittwoch im Rahmen der Europäischen Bankenregulierungsbehörde (EBA) erzielt worden sei.


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