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EuGH bestätigt Roaming-Verordnung der EU

(9 Juni 2010/11:42:16)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die seit 2007 geltende Obergrenze für Telefoniegebühren im Ausland in der jetzigen Form für rechtens erklärt. Die Mobilfunkanbieter T-Mobile, Vodafone, Telefonica 02 und Orange hatten in Großbritannien dagegen Klage eingebracht, weil die EU ihrer Meinung nach unzulässig in den freien Markt eingreift.

Der EuGH sieht das jedoch anders. Ein gemeinsamer Ansatz sei erforderlich, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes sicherzustellen. Die Verordnung habe daher auf der Grundlage von Art. 95 EG erlassen werden können.

Bei der Einführung der Verordnung sei das Preisniveau für Gespräche im Ausland tatsächlich sehr hoch gewesen, so der EuGH in seiner Begründung. Zudem habe das Verhältnis zwischen Kosten und Entgelten nicht einem Markt mit funktionierendem Wettbewerb entsprochen. Versuche, die Preise innerhalb bestehender Rechtsrahmen zu senken, seien erfolglos geblieben, so der EuGH.

Nationale Absenkungen ohne Regelung der Großkundenentgelte hätten außerdem zu spürbaren Wettbewerbsverzerrungen führen können. Das gelte auch für das Subsidiaritätsprinzip, wonach die Gemeinschaft nur tätig werden darf, wenn die Mitgliedsstaaten dasselbe Ziel nicht auf angemessene Art und Weise erreichen können.


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