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Digitalsteuer: Schrems hält anonyme Speicherung von IP-Adressen für möglich

(08. April 2019/14:28)
Datenschützer weist auf Möglichkeit hin, die nicht im Gesetzesentwurf steht

Die siebenjährige Speicherpflicht von IP-Adressen im Rahmen der von der ÖVP-FPÖ-Regierung geplanten Digitalsteuer könnte so ausgestaltet werden, dass sie keinen Rückschluss auf den Internetnutzer zulässt. Wie bei einer Telefonnummer könne eine IP-Adresse soweit anonymisiert werden, dass es keine Datenschutz-Probleme gibt, sagte der Aktivist und Jurist Max Schrems (noyb) am Montag.

Es reiche, bei der IP-Adresse - eine Anordnung von alphanumerischen Zeichen mit der Internetnutzer eindeutig identifiziert und lokalisiert werden können - die letzten Stellen wegzulassen, so Schrems. Dann könne man noch immer nachvollziehen, aus welchem Land der Nutzer kommt, aber nicht mehr, wer er ist. Bei GPS-Koordinaten müssten einfach die Minuten und Sekunden weggelassen werden. "Wenn man das ordentlich umsetzt, sehe ich keine Probleme", so Schrems.


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