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Österreichische Provider veröffentlichen keine Behördenanfragen

(7. Mai 2014/19:44)
Erste deutsche Provider preschen mit Transparenzberichten vor - 50.000 Anschlussüberwachungen bei Deutscher Telekom

In Österreich hat noch kein Unternehmen einen ähnlichen Transparenzbericht vorgelegt. Das dürfte vor allem daran liegen, dass es nach Paragraph 138, Abs. 3 der StPO nicht erlaubt ist derartige Anfragen und deren Umfang zu veröffentlichen. Eigentlich hätten Anfragen im Zuge der Vorratsdatenspeicherung von der Durchlaufstelle bekannt gegeben werden solle, so Maximilan Schubert, Generalsekretär der Internet Service Providers Austria (ISPA). Das sei letztendlich aber anders umgesetzt worden. Da es in Österreich anders als in Deutschland keinen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gibt, schätzt Schubert die Zahlen hierzulande niedriger ein.

Zumindest T-Mobile überlegt wie ein Transparenzbericht mit den gesetzlichen Auflagen zu vereinbaren sei, so Sprecher Helmut Spudich. Auch er bestätigt, dass man konkrete Zahlen derzeit nicht veröffentlichen dürfe. Personen, die durch die Exekutive bei "Gefahr im Verzug" geortet werden, würden jedoch "unmittelbar danach" per SMS verständigt.

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