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EuGH verbietet pauschale Vorratsdatenspeicherung

(06. Oktober 2020/10:37)
Anlasslose Erfassung von Telekommunikationsdaten sehen die Richter nicht im Einklang mit EU-Recht - Ausnahmen seien aber möglich

Eine flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten ist laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht zulässig. Ausnahmen seien nur möglich, wenn es um die Bekämpfung schwerer Kriminalität oder den konkreten Fall einer Bedrohung der nationalen Sicherheit gehe, teilte der EuGH in einem Urteil am Dienstag mit. Die Luxemburger Richter stärkten damit die Bürgerrechte - zugleich können aber auch Befürworter der Vorratsdatenspeicherung hoffen.

Seit Jahren gibt es in mehreren EU-Ländern Streit um das Thema zwischen Sicherheitsbehörden und -politikern auf der einen sowie Bürgerrechtlern und Verbraucherschützern auf der anderen Seite. Die Befürworter argumentieren, zum Schutz der nationalen Sicherheit und im Kampf gegen schwere Verbrechen müssten Ermittler die Möglichkeit haben, auf gespeicherte Telekommunikationsdaten zuzugreifen. Dagegen fürchten die Kritiker starke Eingriffe in die Grundrechte, wenn die Unternehmen massenhaft Verbindungsdaten ihrer Kunden sichern müssen - ohne dass es bereits einen konkreten Tatverdacht gibt.


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