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DE: Frau muss wegen Dashcam Geldstrafe zahlen

(2. Oktober 2017/11:42)
Das geparkte Auto einer 52-jährigen Münchnerin wurde beschädigt, der Unfall von einer laufenden Dashcam aufgezeichnet. Die Aufnahme war jedoch illegal, so das Gericht.

Autofahrer dürfen ihren Wagen laut einem Urteil des Münchner Amtsgerichts nicht mit Kameras ausstatten, um mögliche Sachbeschädigungen an dem Fahrzeug zu dokumentieren. Das Gericht verurteilte eine 52-Jährige nach Angaben vom Montag zu einer Geldstrafe von 150 Euro, weil sie gegen das Datenschutzgesetz verstoßen habe (Urteil vom 9. August 2017, Az.: 1112 OWi 300 Js 121012/17).

Die Münchnerin hatte im August 2016 ihr Auto für drei Stunden in der Mendelssohnstraße geparkt, in dem vorne und hinten Videokameras installiert waren. In diesem Zeitraum wurden drei verschiedene Fahrzeuge aufgenommen, eines davon touchierte ihren Wagen. Mit den Aufnahmen ging sie anschließend zur Polizei, die zu ihrer Überraschung eine Geldstrafe gegen sie verhängten. Die Fahrer seien auf den Aufnahmen nicht erkennbar gewesen.


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