schaf am 26. Juni 2017 um 16:32 | Lesezeit: 39 Sekunden

Deutsches Gericht: Whatsapp-Nutzer benötigen Einwilligung aller Kontakte

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Ohne Einverständniserklärung könnten Nutzer kostenpflichtig abgemahnt werden

Konkret geht in dem Gerichtsbeschluss um die "Pflicht zur elterlichen Aufsicht, Kontrolle und Gefahren-Abwendung bei digitalen 'smarten' Medien". So entschied das Amtsgericht, dass Eltern die Smartphone-Nutzung ihrer Kinder bis zu deren Volljährigkeit beaufsichtigen müssen.

Zu Whatsapp hält das Gericht fest, dass der Dienst fortlaufend Daten von allen Smartphone-Kontakten abrufe.


Zitat:
"Wer durch seine Nutzung von 'Whatsapp' diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden"


... heißt es in dem Beschluss.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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