schaf am 07. Januar 2018 um 13:18 |  0 Kommentare | Lesezeit: 54 Sekunden

Chip-Schwachstelle: Klagsmöglichkeiten auch in Österreich

Von Gewährleistungsanspruch über Preisminderung bis zum Austausch der Computer - Frühestens Ende Jänner könnte es auch hierzulande zu ersten Klagen kommen.

Seit wenigen Tagen sind weitreichende Sicherheitsmängel bei Computerchips praktisch aller Hersteller bekannt. In den USA sind die ersten Klagen bereits eingereicht, aber auch in Österreich gibt es mehrere rechtliche Möglichkeiten für geschädigte Verbraucher oder Unternehmer, so Anwalt Clemens Pichler aus Dornbirn im Gespräch mit der APA.

Österreicher müssen sich zunächst an jenes Unternehmen wenden, bei dem sie ihren Computer gekauft haben. Dieses ist für eine Sanierung des Schadens zuständig. Der Händler muss aber "Zeit bekommen, nachzudenken" wie er auf eine Forderung nach Wiedergutmachung des Schadens reagieren will. Frühestens Ende Jänner könnte es zu ersten Klagen kommen, meint Pichler. Eine Sammelklage wie in den USA gibt es in Österreich nicht, gleich gelagerte Klagen können aber nach einer Einzelprüfung zusammengefasst behandelt werden.

Mehr dazu findest Du auf futurezone.at





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