Pornoportale scheitern mit Beschwerden gegen Zugangsverbot
Die Medienaufseher in Deutschland wollen die Pornoportale zu einem wirksamen Jugendschutz verpflichten. Bis dahin gilt das Verbreitungsverbot.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat Beschwerden von zwei Pornoportalen aus Zypern gegen ein Verbreitungsverbot pornografischer Internetangebote in Deutschland abgewiesen (Aktenzeichen 13 B 1911/21, 13 B 1912/21 und 13 B 1913/21). Damit bestätigte das Gericht laut Mitteilung vom 8. September in zweiter und letzter Instanz Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus erster Instanz.
Dieses hatte der Landesanstalt für Medien NRW Recht gegeben, die zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gegenüber den zypriotischen Gesellschaften insgesamt drei Internetangebote beanstandet hatte. Dabei soll es sich Medienberichten zufolge um Pornhub, Youporn und Mydirtyhobby handeln. Die Medienaufseher untersagten deren weitere Verbreitung in Deutschland, solange die pornografischen Inhalte nicht entfernt würden oder sichergestellt werde, dass nur Erwachsene Zugang erhielten.
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