Keine Vorratsdaten für Terrorismus-Aufklärung notwendig
Experten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags und des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte sind klar gegen eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung."Wir müssen der Aushöhlung der Menschenrechte entgegenwirken, denn der hohe Grad der Entwicklung der Gesellschaft ist kein Garant dafür, dass Menschenrechte diese auch bleiben", so Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK), anlässlich eines Pressegesprächs zum 66. Tag der internationalen Menschenrechte, der am 10. Dezember gefeiert wird. "Menschenrechte gehen uns alle etwas an, obwohl sie oft mit Häfnbrüdern, Asylanten und anderen Minderheiten in Verbindung gebracht werden. Dabei haben Menschenrechte eine hohe Relevanz für viele Bereiche unseres Lebens", fügt Universitätsprofessor Hannes Tretter vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte hinzu.
Als bestes Bespiel dafür sei die Vorratsdatenspeicherung geeignet, die eine anlasslose und verdachtsunabhängige Speicherung sei, die alle Bürger gleichermaßen betreffe, so Tretter. Sie wurde am 1. Juli 2014 in Österreich abgeschafft, nachdem sie zuvor vom österreichischen Verfassungsgerichtshof gekippt wurde. Eingeführt wurde sie am 1. April 2012. Seit der Abschaffung wurden sowohl vom Justizministerium als auch vom Innenministerium Versuche für eine Neuregelung gestartet. Zuletzt sprach sich Innenministerin Johanna Mikl-Leitner im Rahmen eines Treffens der EU-Innenminister für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union aus.
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