Finanz bekommt vorerst keine Auskunft zu IP-Adressen
Am Donnerstag wurde im Nationalrat das 2. Abänderungsgesetz 2014 mit Finanzstrafgesetz beschlossen - vorläufig ohne Abfragen von Verkehrsdaten von Internet-Nutzern.Der Begutachtungsentwurf des "2. Abänderungsgesetzes 2014" sorgte vor wenigen Wochen für Wirbel, so war darin ein Paragraf zu finden, der darauf hindeutete, dass die Finanzbehörde bei Verdacht von Finanzvergehen von Internetanbietern auch Auskünfte über Personen hinter dynamischen IP-Adressen abfragen möchte. Experten kritisierten die Änderungen massiv und sahen darin "beispiellose Überwachungsbefugnisse der Finanz". Nun wurde am Donnerstag im Nationalrat das "2. Abänderungesetz 2014" beschlossen - der fragliche Passus über die Beauskunftung von IP-Adressen kommt darin jedoch nicht vor, ebenso wenig wie ein Passus über einen möglichen Zugriff auf das Ekis-System der Polizei.
Mehr Infos bekommt ihr auf der Fz
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