Deutsches Gericht: Facebook darf Pseudonyme verbieten
Urteile sind noch nicht rechtskräftig - "angesichts eines mittlerweile weit verbreiteten sozialschädlichen Verhaltens im Internet"Facebook darf die Nutzung von Pseudonymen verbieten. Das Oberlandesgericht München im deutschen Bundesland Bayern entschied am Dienstag in zwei Fällen zugunsten des sozialen Netzwerks und befand die sogenannte Klarnamenpflicht für rechtens. Facebook habe "angesichts eines mittlerweile weit verbreiteten sozialschädlichen Verhaltens im Internet" ein berechtigtes Interesse, so bereits präventiv auf seine Nutzer einzuwirken. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, berichtet der "Spiegel".
Die Verpflichtung zur Verwendung des echten Namens sei geeignet, Nutzer von einem rechtswidrigen Verhalten im Internet abzuhalten, erklärte das Gericht in beiden Urteilen. "Bei der Verwendung eines Pseudonyms liegt die Hemmschwelle nach allgemeiner Lebenserfahrung deutlich niedriger."
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