Abbruch von eBay-Auktion kann teuer werden
Anbieter, die ihre Auktionen auf der Internetplattform eBay vorzeitig ohne berechtigten Grund abbrechen, müssen dem Höchstbietenden weiterhin Schadenersatz zahlen.Daran ändert ein missverständliche und mittlerweile geänderte Klausel zur Technik der vorzeitigen Angebotsrücknahme nichts, wie der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied. Im aktuellen Fall hatte der Beklagte ein Stromaggregat im Wert von 8500 Euro für einen Euro im Internet angeboten. Er beendete dann die Auktion nach zwei Tagen, weil er das Gerät anderweitig verkaufen wollte. Der Kläger war zu diesem Zeitpunkt mit einem Euro der Höchstbietende und forderte Schadenersatz im Wert des Aggregats.
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